Verwaltungsgerichtshof
23.05.2003
2002/11/0205
GRS wie 91/10/0259 E 18. Jänner 1993 RS 1
Der Umstand, daß derselbe Organwalter sowohl im erstinstanzlichen als auch im Berufungsverfahren die Ermittlungen als Hilfsorgan für die zur Entscheidung berufenen Organe durchführt, verstößt weder gegen Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 5, AVG noch gegen sonstige Vorschriften, sieht man von der - im Beschwerdefall nicht in Betracht kommenden - Bestimmung des Paragraph 53, Absatz eins, AVG ab.