Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.04.2004

Geschäftszahl

2002/10/0224

Rechtssatz

Ausführungen des EuGH zur Auslegung von Artikel 2, Absatz eins, der Richtlinie 79/112/EWG und zur Unverhältnismäßigkeit des allgemeinen Verbots des Paragraph 9, Absatz eins und 3 LMG 1975.