Verwaltungsgerichtshof
11.06.2003
2002/10/0189
Die Frage, ob ein naturschutzbehördlicher Wiederherstellungsauftrag den Bestimmtheitsanforderungen des Paragraph 59, Absatz eins, AVG entspricht, ist an Hand des Inhaltes des Spruches, gegebenenfalls unter Einbeziehung weiterer, einen Bestandteil des Bescheides bildender Unterlagen (wie zB von Plänen) zu lösen; zur Auslegung des Spruches ist im Zweifelsfall die Begründung des Bescheides heranzuziehen vergleiche die ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs, zuletzt das Erkenntnis vom 27. Jänner 2003, Zl 2001/10/0115).