Verwaltungsgerichtshof
14.09.2004
2002/10/0002
GRS wie 98/10/0376 E 21. März 2001 RS 3
Dem Umweltanwalt des Landes Steiermark kommen keine aus den materiell-rechtlichen Vorschriften abgeleitete Rechte zu. Er übt nur formal "Rechte" aus, inhaltlich nimmt er "Kompetenzen" wahr vergleiche das hg Erkenntnis vom 22. März 1993, Zl 93/10/0033 mwH).