Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.2004

Geschäftszahl

2002/10/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/10/0376 E 21. März 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Dem Umweltanwalt des Landes Steiermark kommen keine aus den materiell-rechtlichen Vorschriften abgeleitete Rechte zu. Er übt nur formal "Rechte" aus, inhaltlich nimmt er "Kompetenzen" wahr vergleiche das hg Erkenntnis vom 22. März 1993, Zl 93/10/0033 mwH).