Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.2004

Geschäftszahl

2002/09/0200

Rechtssatz

Die Frage der Beschäftigung im Sinne des Paragraph 2, AuslBG stellt eine von der Behörde zu lösende Rechtsfrage dar, bei deren Lösung die Behörde an allfällige andere Beurteilungen etwa der Finanzbehörden nicht gebunden ist.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2003/09/0022

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2003/09/0023 E 28. Oktober 2004