Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.2004

Geschäftszahl

2002/09/0180

Rechtssatz

Baustellen sind Arbeitsstellen eines Unternehmens, die im allgemeinen Betriebsfremden nicht zugänglich sind (Hinweis E 15.9.2004, Zl. 2002/09/0115, mwN).