Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.2006

Geschäftszahl

2002/09/0136

Rechtssatz

Hinsichtlich der beiden Verwaltungsübertretungen nach Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, AuslBG (unerlaubte Beschäftigung zweier Ausländerinnen) darf der mehr als zwei Monate währende Tatzeitraum durchaus als erschwerend gewertet werden.