Verwaltungsgerichtshof
24.04.2006
2002/09/0136
Hinsichtlich der beiden Verwaltungsübertretungen nach Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, AuslBG (unerlaubte Beschäftigung zweier Ausländerinnen) darf der mehr als zwei Monate währende Tatzeitraum durchaus als erschwerend gewertet werden.