Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.2005

Geschäftszahl

2002/09/0132

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/09/0137 E 2. Oktober 2003 RS 4

Stammrechtssatz

Bei der Überprüfung im Sinne des Paragraph 52, Absatz 2, KOVG 1957 hat das Vergleichszustandsbild zur behaupteten Änderung des Leidenszustandes sich aus dem der letzten Beschlussfassung über die Zuerkennung der Beschädigtenrente zugrunde liegenden Gutachten zu ergeben (Hinweis E vom 19.12.2002, Zl. 2001/09/0188).