Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.2003

Geschäftszahl

2002/09/0088

Rechtssatz

Unter "Weisung" ist eine generelle oder individuelle, abstrakte oder konkrete Norm zu verstehen, die an einen oder an eine Gruppe von dem Weisungsgeber untergeordneten Verwaltungsorganwaltern ergeht. Sie ist ein interner Akt im Rahmen der Verwaltungsorganisation und an keine besonderen Formerfordernisse gebunden. Sie kann mündlich oder schriftlich ergehen (Hinweis E 26.6.1997, Zl. 95/09/0230).