Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.2004

Geschäftszahl

2002/08/0262

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/08/0308 E 16. September 1997 RS 3

Stammrechtssatz

Das Arbeitsmarktservice hat die Pflicht, den Arbeitslosen über die Rechtsfolgen einer Weigerung an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen zu belehren (Hinweis E 5.9.1995, 94/08/0246).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2003/08/0273 E 21. April 2004