Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.2004

Geschäftszahl

2002/08/0262

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/08/0131 E 26. September 1995 RS 3

Stammrechtssatz

Die Zuweisung zu einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt setzt voraus, daß die Gründe, nach denen das Arbeitsamt eine solche Maßnahme für erforderlich erachtet, dem Arbeitslosen eröffnet und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2003/08/0273 E 21. April 2004