Verwaltungsgerichtshof
21.04.2004
2002/08/0262
GRS wie 2002/08/0042 E 30. April 2002 RS 2
Eine Wiedereingliederungsmaßnahme ist nur dann zumutbar im Sinne des Paragraph 9, AlVG, wenn sie allein oder gemeinsam mit anderen Maßnahmen im Hinblick auf eine tatsächliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgversprechend erscheint.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/08/0273 E 21. April 2004