Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.2004

Geschäftszahl

2002/08/0262

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/08/0042 E 30. April 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Wiedereingliederungsmaßnahme ist nur dann zumutbar im Sinne des Paragraph 9, AlVG, wenn sie allein oder gemeinsam mit anderen Maßnahmen im Hinblick auf eine tatsächliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgversprechend erscheint.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2003/08/0273 E 21. April 2004