Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.2004

Geschäftszahl

2002/08/0228

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/08/0069 E 7. August 2002 RS 1

(Hier: Niederschrift über das Nichtzustandekommen einer vom AMS zugewiesenen Beschäftigung)

Stammrechtssatz

Ist ein Zeuge in der Lage, sich in der deutschen Sprache ausreichend verständlich zu machen, dann ist die Voraussetzung zur Beiziehung eines Dolmetschers nicht gegeben.