Verwaltungsgerichtshof
17.11.2004
2002/08/0228
GRS wie 98/08/0069 E 7. August 2002 RS 1
(Hier: Niederschrift über das Nichtzustandekommen einer vom AMS zugewiesenen Beschäftigung)
Ist ein Zeuge in der Lage, sich in der deutschen Sprache ausreichend verständlich zu machen, dann ist die Voraussetzung zur Beiziehung eines Dolmetschers nicht gegeben.