Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.2005

Geschäftszahl

2002/08/0193

Rechtssatz

Die zur Erlangung des angebotenen Arbeitsplatzes ausgerichtete Handlung hat unverzüglich zu erfolgen. Die telefonische Kontaktaufnahme eine Woche nach Zuweisung der Stellenausschreibung genügt dieser Voraussetzung jedenfalls nicht (Hinweise E 24. November 1992, 92/08/0132, und E 21. April 2004, 2001/08/0142).