Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.2004

Geschäftszahl

2002/08/0096

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/08/0002 E 21. April 1998 RS 3

(Hier: Verfahren bezüglich Erhöhung der Versehrtenrente)

Stammrechtssatz

Ist die Gewährung einer Versehrtenrente strittig, reicht die Feststellung nicht aus, daß der Irrtum iSd Paragraph 101, ASVG Unfallsfolgen betrifft, die bei Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu berücksichtigen gewesen wären. Es muß vielmehr festgestellt werden, daß die zu Unrecht nicht berücksichtigten Unfallsfolgen den Anspruch auf Versehrtenrente begründet hätten (Hinweis OGH 2.12.1987, 9 Ob S 23/87).