Verwaltungsgerichtshof
18.02.2004
2002/08/0096
GRS wie 98/08/0002 E 21. April 1998 RS 3
(Hier: Verfahren bezüglich Erhöhung der Versehrtenrente)
Ist die Gewährung einer Versehrtenrente strittig, reicht die Feststellung nicht aus, daß der Irrtum iSd Paragraph 101, ASVG Unfallsfolgen betrifft, die bei Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu berücksichtigen gewesen wären. Es muß vielmehr festgestellt werden, daß die zu Unrecht nicht berücksichtigten Unfallsfolgen den Anspruch auf Versehrtenrente begründet hätten (Hinweis OGH 2.12.1987, 9 Ob S 23/87).