Verwaltungsgerichtshof
15.10.2003
2002/08/0092
Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Dienstwohnung stellt regelmäßig einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und ist damit steuerpflichtig (Hinweis E 12. September 2002, Zl. 98/15/0118).