Verwaltungsgerichtshof
15.10.2003
2002/08/0092
Der letzte Satz des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG enthält nur eine Legaldefinition, was unter Tages- und Nächtigungsgeldern im Sinne des vorangehenden Halbsatzes zu verstehen ist, und keine eigenständige normative Anordnung, dass es auf die Freiheit von der Einkommensteuer(Lohnsteuer)pflicht in diesen Fällen nicht ankommt.