Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.04.2002

Geschäftszahl

2002/08/0066

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/08/0233 E 16. November 1993 RS 1

(hier: Vormerkung des Arbeitslosen für eine Stelle als Lehrer)

Stammrechtssatz

Eine (schlichte) Zusage, den Arbeitslosen künftig einstellen zu wollen (ohne daß dem eine arbeitsrechtliche Verpflichtung des Arbeitslosen zum Arbeitsantritt gegenüberstünde), hindert nicht die Zuweisung zu einer anderen zumutbaren Beschäftigung (Hinweis E 12.2.1988, 86/08/0194).