Verwaltungsgerichtshof
04.04.2002
2002/08/0066
GRS wie 93/08/0233 E 16. November 1993 RS 1
(hier: Vormerkung des Arbeitslosen für eine Stelle als Lehrer)
Eine (schlichte) Zusage, den Arbeitslosen künftig einstellen zu wollen (ohne daß dem eine arbeitsrechtliche Verpflichtung des Arbeitslosen zum Arbeitsantritt gegenüberstünde), hindert nicht die Zuweisung zu einer anderen zumutbaren Beschäftigung (Hinweis E 12.2.1988, 86/08/0194).