Verwaltungsgerichtshof
30.04.2002
2002/08/0042
Eine Wiedereingliederungsmaßnahme ist nur dann zumutbar im Sinne des Paragraph 9, AlVG, wenn sie allein oder gemeinsam mit anderen Maßnahmen im Hinblick auf eine tatsächliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgversprechend erscheint.