Verwaltungsgerichtshof
04.04.2002
2002/08/0023
GRS wie 88/11/0145 E 28. März 1989 RS 3
(hier nur erster Halbsatz)
Parteiengehör kann auch telefonisch gewährt werden, wenn dadurch die Möglichkeit der Partei, zu einem bestimmten Beweisergebnis hinreichend Stellung zu nehmen, gewährleistet ist (Hinweis E 23.9.1988, 88/11/0085).