Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.04.2002

Geschäftszahl

2002/08/0023

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/11/0145 E 28. März 1989 RS 3

(hier nur erster Halbsatz)

Stammrechtssatz

Parteiengehör kann auch telefonisch gewährt werden, wenn dadurch die Möglichkeit der Partei, zu einem bestimmten Beweisergebnis hinreichend Stellung zu nehmen, gewährleistet ist (Hinweis E 23.9.1988, 88/11/0085).