Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.2004

Geschäftszahl

2002/08/0001

Rechtssatz

Eine (österreichische) Zweigniederlassung einer im Ausland eingetragenen Gesellschaft besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit (Hinweis E 29. März 2000, 97/08/0083); sie kommt daher als Dienstgeber nicht in Frage.