Verwaltungsgerichtshof
22.12.2004
2002/08/0001
Eine (österreichische) Zweigniederlassung einer im Ausland eingetragenen Gesellschaft besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit (Hinweis E 29. März 2000, 97/08/0083); sie kommt daher als Dienstgeber nicht in Frage.