Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.2003

Geschäftszahl

2002/07/0160

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/17/0170 E 23. April 1993 RS 5

Stammrechtssatz

Bloße wirtschaftliche Interessen, die durch keine Rechtsvorschrift zu rechtlichen Interessen erhoben werden, begründen keine Parteistellung im Verwaltungsverfahren.