Verwaltungsgerichtshof
06.11.2003
2002/07/0159
GRS wie 99/07/0177 E 4. Juli 2001 RS 12
Von einer "zulässigen" Verwertung kann dann keine Rede sein, wenn von dem Ergebnis dieser Verwertung Gefahren für die Schutzgüter des Paragraph eins, Absatz 3, AWG 1990 ausgehen könnten, die über die von einem vergleichbaren Rohstoff oder Primärprodukt ausgehenden Gefahren hinausgehen.