Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.2003

Geschäftszahl

2002/07/0159

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0177 E 4. Juli 2001 RS 12

Stammrechtssatz

Von einer "zulässigen" Verwertung kann dann keine Rede sein, wenn von dem Ergebnis dieser Verwertung Gefahren für die Schutzgüter des Paragraph eins, Absatz 3, AWG 1990 ausgehen könnten, die über die von einem vergleichbaren Rohstoff oder Primärprodukt ausgehenden Gefahren hinausgehen.