Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.2003

Geschäftszahl

2002/07/0159

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/07/0014 E 27. Juni 2002 RS 5

Stammrechtssatz

Eine zulässige Verwendung oder Verwertung iSd Paragraph 2, Absatz 3, AWG 1990 ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn durch diese Verwendung oder Verwertung die Beeinträchtigung umweltrelevanter Schutzgüter zu besorgen ist (Hinweis E 10.8.2000, 2000/07/0031).