Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.2003

Geschäftszahl

2002/07/0159

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0043 E 25. Juli 2002 RS 7

Stammrechtssatz

Eine Verwertung iSd Paragraph 2, Absatz 3, AWG 1990 liegt nicht erst dann vor, wenn der aus Abfällen hergestellte Stoff seiner endgültigen (letzten) Bestimmung zugeführt wurde (hier: wenn also etwa der Brennstoff verheizt oder ein aus Abfällen erzeugter Dünger ausgebracht wurde); vielmehr kann eine Verwertung oder Verwendung auch bereits in der Herstellung des Produktes, das zu diesen Zwecken verwendet werden soll, liegen. Auch Zwischenprodukte kommen als die Abfalleigenschaft beendende Ergebnisse des Verwertungsprozesses in Betracht (Hinweis E 4.7.2001, 99/07/0177).