Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.2004

Geschäftszahl

2002/07/0149

Rechtssatz

Die Bestimmung des Artikel 4, des 7. ZPMRK kann nicht unabhängig von einer Doppelbestrafung einem Besch die Möglichkeit geben, entgegen dem Neuerungsverbot nach Paragraph 41, Absatz eins, erster Satz VwGG im verwaltungsgerichtlichen Verfahren neue Tatsachen geltend zu machen (Hinweis Urteil EGMR 23. Oktober 1995, Fall Gradinger gegen Österreich).