Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.2003

Geschäftszahl

2002/07/0141

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/12/0248 E 14. Dezember 1994 RS 3

Stammrechtssatz

Die Wahrnehmung von (behaupteten) subjektiven öffentlichen Rechten Dritter begründet nicht die Parteistellung des Einschreiters (Bf).