Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.2003

Geschäftszahl

2002/07/0141

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/07/0128 E 7. Mai 1991 RS 3

Stammrechtssatz

Parteistellung im Sinne des Paragraph 102, WRG ist nicht gegeben, wenn es an einer potentiellen Beeinträchtigung von relevanten Rechten des Betreffenden fehlt.