Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.2003

Geschäftszahl

2002/07/0134

Rechtssatz

Die Vornahme von Geländeaufschüttungen mit Baurestmassen stellt jedenfalls eine Ablagerung dar (Hinweis E 17. Mai 2001, 2000/07/0281).