Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.2003

Geschäftszahl

2002/07/0129

Rechtssatz

Die Behörde ist im Falle einer widerrechtlichen Kulturumwandlung dazu verpflichtet, einen Auftrag nach Paragraph 7, NÖ KulturflächenschutzG 1994 zu erlassen (arg. "ist ... aufzutragen"). Die Einleitung eines Bewilligungsverfahrens von Amts wegen ist dem NÖ KulturflächenschutzG 1994 nicht bekannt.