Verwaltungsgerichtshof
06.11.2003
2002/07/0129
Die Behörde ist im Falle einer widerrechtlichen Kulturumwandlung dazu verpflichtet, einen Auftrag nach Paragraph 7, NÖ KulturflächenschutzG 1994 zu erlassen (arg. "ist ... aufzutragen"). Die Einleitung eines Bewilligungsverfahrens von Amts wegen ist dem NÖ KulturflächenschutzG 1994 nicht bekannt.