Verwaltungsgerichtshof
06.11.2003
2002/07/0129
GRS wie 2002/07/0164 E 24. April 2003 RS 4
Zur Wahrung der im Paragraph 7, Krnt KulturflächenschutzG 1997 genannten Frist ist der Ausspruch durch die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde ausreichend. Dass dieser Ausspruch innerhalb der zehnjährigen Frist in Rechtskraft erwachsen müsse, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (Hinweis E 22.3.1999, 95/10/0004).