Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.2002

Geschäftszahl

2002/07/0109

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/12/0248 E 14. Dezember 1994 RS 3

Stammrechtssatz

Die Wahrnehmung von (behaupteten) subjektiven öffentlichen Rechten Dritter begründet nicht die Parteistellung des Einschreiters (Bf).