Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.2002

Geschäftszahl

2002/07/0107

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/07/0254 E 22. Februar 2001 RS 7

Stammrechtssatz

Die Erlassung eines Kostenvorauszahlungsauftrages setzt das Vorliegen einer Androhung der Ersatzvornahme voraus.