Verwaltungsgerichtshof
27.05.2003
2002/07/0100
GRS wie 89/07/0160 E 30. Juni 1992 RS 2
(Hier: Dies gilt auch für eine vertraglich eingeräumte Dienstbarkeit.)
Wenn eine Dienstbarkeit (hier: Wegerecht) ersessen worden ist, dann hat dies gem Paragraph 102, Absatz 3, WRG nur eine Beteiligtenstellung zur Folge, die gem Paragraph 102, Absatz 4, WRG zur Erhebung von Einwendungen nicht berechtigt.