Verwaltungsgerichtshof
07.07.2005
2002/07/0098
GRS wie 90/07/0163 E 19. Mai 1994 RS 4
Der VwGH kann nicht auf Beschwerdeausführungen eingehen, soweit sie sich auf eine Angelegenheit beziehen, die nicht Gegenstand der im angefochtenen Bescheid erledigten Verwaltungssache war.