Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.2003

Geschäftszahl

2002/07/0097

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/18/0496 E 25. Februar 1993 RS 1

(Hier: Eine solche Heilung wäre etwa darin zu erblicken gewesen, dass der Bf in seiner Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid auf die Vertretungsmacht des M. hingewiesen hat.)

Stammrechtssatz

Für die Rechtswirksamkeit einer von einem Vertreter vorgenommenen Verfahrenshandlung genügt es, wenn ein zum Zeitpunkt der Verfahrenshandlung bestehendes Vollmachtverhältnis erst nachträglich beurkundet wird (Hinweis E 23.10.1978, 322/77; E 27.9.1989, 89/03/0162).