Verwaltungsgerichtshof
03.07.2003
2002/07/0097
GRS wie 92/18/0496 E 25. Februar 1993 RS 1
(Hier: Eine solche Heilung wäre etwa darin zu erblicken gewesen, dass der Bf in seiner Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid auf die Vertretungsmacht des M. hingewiesen hat.)
Für die Rechtswirksamkeit einer von einem Vertreter vorgenommenen Verfahrenshandlung genügt es, wenn ein zum Zeitpunkt der Verfahrenshandlung bestehendes Vollmachtverhältnis erst nachträglich beurkundet wird (Hinweis E 23.10.1978, 322/77; E 27.9.1989, 89/03/0162).