Verwaltungsgerichtshof
21.11.2002
2002/07/0095
GRS wie 99/10/0005 E 29. Mai 2000 RS 1
(Hier: Paragraph 20, Absatz eins, Bgld RPG 1969 tritt zu den abfallwirtschaftsgesetzlich normierten Bewilligungsvoraussetzungen hinzu.)
Paragraph 20, Absatz eins, Bgld (RPG) normiert als weitere, dh zu den naturschutzgesetzlich normierten Bewilligungsvoraussetzungen hinzutretende, Voraussetzung für eine naturschutzbehördlichen Bewilligung, dass die begehrte Bewilligung nicht im Widerspruch zum Flächenwidmungsplan stehen darf (Hinweis E 27.4.2000, 98/10/0341).