Verwaltungsgerichtshof
15.09.2005
2002/07/0094
GRS wie 89/07/0001 E 13. März 1990 VwSlg 13139 A/1990 RS 2 (Hier wurde die Wiederherstellungsanzeige unter Anschluss von Planunterlagen zwar fristgerecht, jedoch derart mangelhaft eingebracht, dass die Beh im Rahmen des Ermittlungsverfahrens auf deren Ergänzung dringen musste.)
Das statuierte Erfordernis, die beabsichtigte Wiederherstellung einer zerstörten Wasserbenutzungsanlage unter Vorlage von Plänen anzuzeigen, kann nicht dahin verstanden werden, daß das Fehlen solcher Beilagen als nicht verbesserungsfähiger Mangel angesehen werden müßte. Das Fehlen derartiger Unterlagen stellt vielmehr einen gem Paragraph 13, Absatz 3, AVG verbesserungsfähigen Formmangel dar (Hinweis E 22.3.1988, 87/07/0084). AzF der Fristenhemmung gem Paragraph 28, Absatz eins, WRG durch eine mangels Planvorlage nicht formgerechte Erklärung der Wiederherstellungsabsicht.