Verwaltungsgerichtshof
27.05.2003
2002/07/0090
GRS wie 97/07/0096 E 13. November 1997 RS 3
Fehlt es an einer Beeinträchtigung von Rechten des Betroffenen, dann kann auch dann, wenn die Maßnahmen einer Partei einer Bewilligungspflicht unterlagen, kein wasserpolizeilicher Auftrag auf Antrag des Betroffenen erlassen werden.