Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.2003

Geschäftszahl

2002/07/0090

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0004 E 23. April 1998 RS 3

Stammrechtssatz

Ein bescheidmäßig eingeräumtes Wasserbenutzungsrecht ist eine rechtmäßig geübte Wassernutzung iSd Paragraph 12, Absatz 2, WRG, deren Beeinträchtigung (Verletzung) durch quantitative Veränderungen des Wasserhaushaltes, aber auch durch qualitative Veränderungen erfolgen kann, wenn diese die Ausübung des bestehenden Rechtes und den Betrieb der wasserrechtlich bewilligten Anlagen nachteilig berühren.