Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.2002

Geschäftszahl

2002/07/0068

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0073 E 10. Juni 1999 RS 3

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH führt es zu keiner vom VwGH aufzugreifenden Verletzung von Rechten eines Berufungswerbers, wenn die Berufungsbehörde zu Unrecht die Berufung einer präkludierten Partei zurückweist, statt sie abzuweisen, sofern sie inhaltlich die Frage der Präklusion geprüft hat. In einem solchen Fall liegt lediglich ein Vergreifen im Ausdruck vor (Hinweis E 26.5.1998, 97/07/0126).