Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.2002

Geschäftszahl

2002/07/0068

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/07/0062 E 24. Oktober 1995 RS 3

Stammrechtssatz

Einwendungen haben sich bei sonstiger Präklusion auf eine Verletzung jenes Rechtes zu beziehen, aus welchem die Parteistellung abgeleitet wird.