Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.2002

Geschäftszahl

2002/07/0068

Rechtssatz

Parteistellung in einem Wasserrechtsverfahren besteht auch dann, wenn durch Auflagen in einem Bewilligungsbescheid eine Beeinträchtigung von Rechten verhindert werden kann (Hinweis E 2.10.1997, 97/07/0072).