Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.2002

Geschäftszahl

2002/07/0061

Rechtssatz

Ein Vorhaben (wie z.B. der Betrieb einer Kompostierungsanlage) kann schon deshalb bewilligungspflichtig sein, weil es "an sich geeignet ist" ein Gewässer zu verunreinigen(Hinweis E 13. April 1967, 1095/66, VwSlg 7122 A/1967).