Verwaltungsgerichtshof
24.11.2005
2002/07/0057
GRS wie 93/07/0041 B 20. April 1993 RS 1
Die Überprüfung gem Paragraph 121, Absatz eins, WRG findet von Amts wegen statt, was freilich einen als Anregung zu verstehenden "Antrag" an die Behörde nicht ausschließt (Hinweis E 18.9.1987, 83/07/0131).