Verwaltungsgerichtshof
24.11.2005
2002/07/0057
Ein Antrag auf Bewilligung eines neuen Projektes bedarf der Zustimmung aller Grundeigentümer, zumal es sich dabei jedenfalls um keine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung es im Miteigentum stehenden Grundstücks iSd Paragraph 833, ABGB handelt. Kann eine solche Zustimmung aller Miteigentümer trotz entsprechender behördlicher Aufforderung nicht beigebracht werden, dann erweist sich die Zurückweisung des Antrages als nicht rechtswidrig.