Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.2005

Geschäftszahl

2002/07/0057

Rechtssatz

Ein Antrag auf Bewilligung eines neuen Projektes bedarf der Zustimmung aller Grundeigentümer, zumal es sich dabei jedenfalls um keine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung es im Miteigentum stehenden Grundstücks iSd Paragraph 833, ABGB handelt. Kann eine solche Zustimmung aller Miteigentümer trotz entsprechender behördlicher Aufforderung nicht beigebracht werden, dann erweist sich die Zurückweisung des Antrages als nicht rechtswidrig.