Verwaltungsgerichtshof
20.10.2005
2002/07/0036
Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, ALSAG 1989 verlangt die Erfüllung einer konkreten bautechnischen Funktion. Im Begriff der Funktion ist mitenthalten, dass die verwendeten Materialien (Abfälle) für den angestrebten Zweck geeignet sein müssen (Hinweis E 11.9.2003, 2003/07/0038).