Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.2005

Geschäftszahl

2002/07/0036

Rechtssatz

Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, ALSAG 1989 verlangt die Erfüllung einer konkreten bautechnischen Funktion. Im Begriff der Funktion ist mitenthalten, dass die verwendeten Materialien (Abfälle) für den angestrebten Zweck geeignet sein müssen (Hinweis E 11.9.2003, 2003/07/0038).