Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.07.2004

Geschäftszahl

2002/07/0033

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/07/0117 E 18. März 1994 RS 2

(Hier: Die in der Satzung verankerte Pflicht zur "bestmöglichen Bewirtschaftung".)

Stammrechtssatz

Die in Paragraph 2, der Satzung der Agrargemeinschaft verankerte Verpflichtung der Organe der Agrargemeinschaft, "die bestmögliche und andauernde Erfüllung der berechtigten Ansprüche ihrer Mitglieder" sicherzustellen, besagt im Kern, daß die Organe für die "Zweckmäßigkeit der Bewirtschaftung" des Gemeinschaftsvermögens zu sorgen haben (Hinweis E 2.10.1990, 90/07/0049).