Verwaltungsgerichtshof
20.02.2003
2002/07/0025
Weder das Fehlen einer Gliederung in Befund und Gutachten eines Gutachtens noch das Fehlen von Hinweisen auf die Grundlagen der vertretenen Fachmeinung oder auf Literaturhinweise nimmt einem Gutachten, das inhaltlich den fachlichen Anforderungen an ein Gutachten entspricht, seinen Aussagewert.