Verwaltungsgerichtshof
25.04.2002
2002/07/0024
Wenn der Besch in einem Verfahren gemäß Paragraph 32, Abs1 in Verbindung mit Paragraph 39, Absatz eins, Litera b, Ziffer 21, AWG 1990 in der Berufung behauptet hat, er habe dem Entsorgungsauftrag bisher deswegen nicht nachkommen können, weil er auf Grund einer gesundheitlichen Ausnahmesituation dazu nicht in der Lage gewesen sei und auch die Vorlage ärztlicher Atteste zum Beleg für seine Behauptung angeboten hat, hat er ein ausreichend konkretisiertes Vorbringen im Sinne des Paragraph 5, VStG erstattet.